Gesetze / Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz

SchwarzArbG

§ 23 Rechtsweg

Stand: 10.06.2019

Bund4 Entscheidungen

In öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über Verwaltungshandeln der Behörden der Zollverwaltung nach diesem Gesetz ist der Finanzrechtsweg gegeben.

§ 22 § 24